Die Unterzeichner fordern ein faires Wahlrecht für die Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.
Es braucht zumindest
* eine Berichterstattung der bislang bereits 13 Gegenkandidaten
in den Medien;
* die Bekanntgabe des Wahltermins mindestens 4 Monate vor dem Wahltag
und die Bekanntgabe der Frist für die Sammlung der Unterstützungserklärungen
mindestens 2 Wochen vor Beginn der Frist;
* Wahlkarten für Auswärtswähler (statt der mißbrauchsanfälligen
Briefwahl);
* unparteiische Wahlbehörden.
Begründung:
1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung
der Gegenkandidaten
2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe
des Wahltermins, des Stichtages und der Frist für das Sammeln von
Unterstützungserklärungen
3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten
mittels Volksabstimmung - die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich.
Warum nicht?
4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden
sind nicht „unparteiisch“
5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche
Stimmenauszählung
6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei
den Volksbegehren.
7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen
an die Kandidaten ist sinnlos
8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
ist laut Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl
kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber
schon
9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das
persönliche und geheime Wahlrecht
10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung
der Bundespräsidentenwahl 2016
1. Großes Medienversagen in Bezug auf die Vorstellung der
Gegenkandidaten:
Bis jetzt - 12.6.2022 - gab es keine Nennung der derzeit 13 bekannten
Gegenkandidaten und ihrer Ziele, weder im ORF noch in den Zeitungen (Ausnahme:
Der Standard mit einer redaktionellen Berichterstattung). Dafür gibt
es viele Falschmeldungen wie z.B. „keine Gegenkandidaten“, „ein Kandidat
auf weiter Flur“, „Fixkandidat Van der Bellen“, usw. So kann eine Demokratie
nicht funktionieren.
Lösungsvorschlag: Gute Information des Volkes wird gute Wahlentscheidungen
bewirken (und schlechte, manipulative, einseitige und unvollständige
Information wird schlechte Wahlentscheidungen bewirken). An guter Information
und guten Wahlentscheidungen sollten alle Demokraten in Österreich
Interesse haben.
Bisher haben folgende Personen ihre Kandidatur zur Bundespräsidentenwahl
2022 bekannt gegeben:
Mag. Hubert Thurnhofer, Wolfgang Ottowitz, Dr. Dominik Wlazny, Thomas
Schaurecker, MSc, Rudolf Remigius Kleinschnitz, Dr. Martin Wabl, Mag. Robert
Marschall, Barbara Rieger, Johann Peter Schutte, Konstantin Haslauer, Franz
Gollowitsch, Martina Essl und Gustav Jobstmann.
(siehe => http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/ )
Insbesondere der staatsnahe ORF hat weder seinen Bildungsauftrag erfüllt, noch die GIS-Gebühren gerechtfertigt. Daher sollen die GIS-Gebühren abgeschafft werden. Den Zeitungen und alle sonstigen Medien, die auf die Vorstellung der Gegenkandidaten und ihre Ziele verschweigen, sollte die Presseförderung gestrichen werden;
2. Keine ausreichende Vorlaufzeit für die Bekanntgabe des Wahltermins,
des Stichtages und der Frist für das Sammeln von Unterstützungserklärungen:
Die Bundesregierung hat per 12. Juni 2022 noch immer noch keinen Wahltermin,
kein Stichtag und keine Sammelfrist für die Unterstützungserklärungen
festgelegt und ausgeschrieben. (siehe §1 Bundespräsidentenwahlgesetz);
Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss zumindest 4 Monate vor dem
Wahltag öffentlich bekannt gemachten werden. Der Stichtag sollte
mindestens 2 Wochen vorher vom Nationalrat festgelegt und bekannt gegeben
werden.
Die Unterstützungserklärungsfrist sollten mindestens 4 Wochen
dauern.
3. Derzeit ist keine Abwahl des Bundespräsidenten mittels Volksabstimmung
- die vom Volk eingeleitet werden kann - möglich:
Der Bundespräsident kann zwar mittels Volksabstimmung abgewählt
werden (Art. 60 Abs. 6 B-VG), allerdings kann das Volk diese Volksabstimmung
nicht selbst einleiten, (sondern nur die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung).
Lösungsvorschlag: Änderung des §60 (6) B-VG:
„Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch
Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen,
wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen
oder die Bundesversammlung es verlangen. …“
4. Die parteipolitisch besetzten Wahlbehörden sind nicht „unparteiisch“:
Derzeit gibt es nur parteipolitisch besetzten Wahlbehörden, die
unabhängig und unparteiisch sein sollen; (laut §2 Bundespräsidentenwahlgesetz
iVm §14 (1) und §15 Nationalratswahlordnung). Das kann
klarerweise nicht gut funktionieren.
Lösungsvorschlag: Es braucht Wahlbehörden mit parteifreien
– also tatsächlich unabhängigen und unparteiischen - Wahlbeisitzern,
bei denen die Wahlbeisitzer zumindest 5 Jahre keiner Partei angehört
haben.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html );
5. Derzeit gibt es keine transparente, öffentliche Stimmenauszählung:
Warum nicht? Was haben die Parteien da zu verheimlichen?
Lösungsvorschlag: Vertrauen des Volkes in ein Wahlergebnis wird
man nur mit Transparenz gewinnen können. Daher sind wir für eine
transparente, öffentliche Stimmenauszählung (wie in Großbritannien).
6. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist NICHT
mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren:
Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung bei den Wählern/-innen.
Lösungsvorschlag: Falls man die Unterstützungserklärungen
beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen
bei Volksbegehren und bei Wahlen mit den gleichen Methoden unterschrieben
werden können.
Es gibt auch keinen Mißbrauchsfall, denn schlimmsten Falles gibt
es einen Kandidaten mehr. Das ist ja bei einer Wahl auch etwas Gutes.
7. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen
an die Kandidaten ist sinnlos:
Das bringt keinen Mehrwert, außer der Post.
Einige Unterstützungserklärungen verschwinden bei der Post
oder kommen zu spät an.
Einige Unterstützungserklärungen werden von den Unterstützungswilligen
nie aufgegeben, da es am Kuvert oder an der Briefmarke scheitert oder weil
sie darauf vergessen, den Brief rechtzeitig abzusenden. Das verringert
die Chancen der Kandidaten erheblich, obwohl es nicht am Wählerwillen
scheitert.
Lösungsvorschlag: Die Rücksendungen abschaffen.
Unterstützungserklärungen werden derzeit ohnedies bei einem
Amt abgegeben. Das Innenministerium hat schon derzeit ein elektronisches
Wählerverzeichnis. Es ist nicht notwendig, dass - wie bisher - eine
Rücksendung der Unterstützungserklärung an die Kandidaten
erfolgen müssen, die die Unterstützungserklärungen dann
bei einem weiteren Amt - nämlich beim Innenministerium - einreichen
müssen.
8. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist laut
Bundesverfassung keine Voraussetzung, um bei der Bundespräsidentenwahl
kandidieren zu dürfen, laut Bundespräsidentenwahlgesetz aber
schon:
Das ist ein krasser Widerspruch. Auf untergeordneter Gesetzesebene
gibt es restriktivere Bestimmungen, als auf der übergeordneten Ebene
der Bundesverfassung (Art. 60 Abs. 3 B-VG). Das dürfte nicht so sein.
Lösungsvorschlag: Das Sammeln von Unterstützungserklärungen
und das bezahlen der Gebühr vom 3.600 € gehört daher im
Bundespräsidentenwahlgesetz gestrichen.
(Falls man das Sammeln von Unterstützungserklärungen aufrecht
erhalten will, so gehört die Anzahl deutlich gesenkt, z.B. von derzeit
6.000 - laut §7 Abs.1 BPRäsWG - auf 1.000 Unterstützungserklärungen.)
9. Die Briefwahl ist ein Verstoß gegen das persönliche
und geheime Wahlrecht:
Die Briefwahl – mit der das persönliche und geheime Wahlrecht
gebrochen wird – wurde immer noch nicht abgeschafft. Bei der Briefwahl
gibt es keine Wahlkommission, die ein geheimes und persönliches Wahlrecht
sicherstellt.
D.h. die Briefwahlstimme kann im öffentlichen Autobus unterschrieben
werden, am Arbeitsplatz, in der Moschee bzw. Kirche oder zu Hause in der
Familie. Mit der Briefwahl ist tatsächlich ein Stimmenkauf möglich,
obwohl dieser eigentlich gesetzlich verboten ist.
Lösungsvorschlag: Die Alternative für ortsabwesende Personen
wäre, das Wählen mit Wahlkarten in Wahllokalen. Die Briefwahl
gehört sofort abgeschafft.
(siehe auch => http://www.echte-demokratie.at/merkmale.html );
10. Der Gesetzgeber hat wenig gelernt aus der Wahlaufhebung der
Bundespräsidentenwahl 2016:
Bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 ging sehr viel schief.
Erstens, hat die Briefwahl zu einer Wahlwiederholung geführt,
da sich die Briefwahlkuverts vorzeitig von selbst öffneten und das
Wahlgeheimnis offensichtlich nicht eingehalten wurde.
Zweitens wurden die Wahlgesetze mehrfach von Bezirkswahlleitern und
von Wahlkommissionen gebrochen.
Das hat eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof ergeben.
Es wurde aber am System nur wenig geändert.
Die Briefwahl gibt es immer noch und die parteipolitisch besetzten
Gemeinde-, Bezirks- und Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde
werden immer noch nicht von außen kontrolliert. (Unfassbar).
Lösungsvorschlag: Man sollten die gleichen Fehler nicht zweimal
machen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
Diese Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen 0-24 Uhr auf https://www.bmi.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Bundespräsidentenwahl:
faires Wahlrecht“
Webseite: http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/volksbegehren.html
13.6.2022 ENDE.
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Eckdaten des Volksbegehrens:
Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 26.6.2022;
Registrierungsnummer: 041/2022
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.
Laufzeit:
in der Einleitungsphase: 26.6.2022 bis 30.12.2023;
Eintragungswoche: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht
bekannt.
Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
* mittels Handysignatur
ONLINE
unterschreiben, Mo-So von 0-24 Uhr
oder
* auf Papier in jedem Gemeindeamt,
Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
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Medienberichte zum Thema "Bundespräsidentenwahl:
faires Wahlrecht":
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Postings:
www.volksbegehren-oesterreich.at / Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht |