Volksbegehren in Österreich:
"Verfassungsrichter-Volksbegehren", Eckdaten, Medienberichte, Postings



Volksbegehren "Verfassungsrichter - Volksbegehren":

Wir fordern
* die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre,
* unparteiische, im Richterberuf erfahrene und hauptberufliche
   Verfassungsrichter,
* dass die Verfassungsrichter keinen Zweitjob haben dürfen,
* dass die Bezüge der VfGH-Richter um 20% gesenkt werden.

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens  - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.

Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.

Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
„- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines
  Rechtsstaats,
- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,
- die Entfremdung der Richter vom Volk,
- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und
- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien.“
      Zitat von Claus Plantiko => https://www.grin.com/document/109064
- dass der Verfassungsgerichtshof das politischste Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter über die Parteipolitik erfolgen.
Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung – somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, läßt Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nicht (vollumfänglich) erfüllen kann. Die weiteren 6 Verfassungsgerichter werden über das Parlament, also von den nämlichen Parteien vorgeschlagen. Somit ist das Verfassungsgericht - als Teil der Judikative – bei der Bestellung aller seiner Mitglieder von der Exekutive und Legislative abhängig.
 

Die Begründung im Detail:

1. Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre:
Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung und die Gerichte als Rechtssprechung). Diese Institutionen sollen sich im Idealfall gegenseitig kontrollieren.
(Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter - wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)

     Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerläßlich.
(Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Mehrheits- fraktionen im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)
     Die unabhängigen Verfassungsrichter sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk verpflichtet fühlen (und sich nicht irgendwelchen Parteien).
     Die Unabhängigkeit der Höchstrichter kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser Vorschlag dazu ist auf 10 Jahre.

2. Die Unparteilichkeit der Verfassungsrichter:
     Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch sein. Das sagt einem ja schon der Hausverstand.
     Zur „Unparteilichkeit“ und Transparenz gehören auch die Offenlegung sämtlicher Partei- und Vereins-Mitgliedschaften und Funktionen, sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern besonders wichtig sein.
     Daraus können dann Außenstehende prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt und die Befangenheit geltend machen.
     Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe. Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofsentscheidungen sind aber in Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung ihrer Befangenheit anzuwenden.
    Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes geben die einzelnen Verfassungsrichter Teile ihres Lebenslaufes bekannt, aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen Partei. =>  https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html
Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen.
     Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive. Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.

(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Posten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien, ist sogar die maximale Parteilichkeit und daher abzulehnen.)
     Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer Nähe zu politischen Parteien:
* Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert.
* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde  am 22. April 2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.
* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wurde kurz darauf Verfassungsrichter. Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem  geheimen „Sideletter“ zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.
* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.
* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.
* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖ-Klub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ ist daher wahrscheinlich.
* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei – nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen“ wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.

3. Im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter:
Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen sein.
Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein.
Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein.
Eh logisch oder?
     Es geht um die Einstellung der zukünftigen Verfassungsrichter zu ihrem Job.
Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.: Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres Erachtens zu wenig.)
     Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden.
(Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)

4. Hautberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:
Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob (und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug zu tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht fad werden.
     Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern, als bisher.
     Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten – gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichter - den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich wesentlich besser werden, als bisher.
(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.)
    In fast allen Demokratien sind Höchtstrichter auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw..
     Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies so hoch, dass diese auch ohne Zweitjob nicht am Hungertuch nagen müssen.

5. Die Bezüge der Verfassungsrichter um 20% senken:
     Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshof- gesetz §4 geregelt und - aus unserer Sicht - viel zu hoch.
     Der Verfassungsgerichtshofspräsident kassiert 180% eines Nationalrats-abgeordneten, der Vizepräsident 160% und normale Verfassungsrichter 90%. (Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2022 9.376 € monatliches Grundeinkommen.)
     Daraus ergibt sich, dass das monatliche Grundeinkommen des Verfassungs-gerichtshofspräsidenten bei 16.876 €, des Vizepräsidenten bei 15.001 € und der normalen Verfassungsrichter bei 8.438 € liegt. Dazu kommen noch die Sitzungs-gelder und Sonderzahlungen. (Und das Ganze für nur vier Sessionen pro Jahr!)
     Weiters kassieren die nebenberuflichen Verfassungsrichter noch Geld aus ihrem Hauptberuf bzw. Zweitjob, z.B. Rechtsanwalt, Universitätsprofessor, Aufsichtsrat oder einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft.
     Beim Verfassungsgerichtshof scheint es Privilegien zu geben, deren Berechtigung einer Überprüfung und wahrscheinlich einer Abschaffung bedürfen.

Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?
Das „Verfassungsrichter – Volksbegehren“ können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern,
sowie im Internet mittels Handysignatur auf https://www.bmi.gv.at/411/
zwischen 0-24 Uhr im Eintragungszeitraum unterschreiben.

Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens in seinem Kompetenzbereich - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.

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Eckdaten des Volksbegehrens:

Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 26.4.2022;
Registrierungsnummer: 030/2022
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.

Laufzeit: 
in der Einleitungsphase:
26.4.2022 bis 30.12.2023;
Eintragungswoche: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht bekannt.

Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
     * mittels Handysignatur ONLINE unterschreiben, Mo-So von 0-24 Uhr
           oder
     * auf Papier in jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
        zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at

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Medienberichte zum Thema "Verfassungsrichter":

* 18.3.2023: VfGH-Präsident will keine Doppelrolle von VfGH-Richtern mehr:
"... Im ORF sprach sich Grabenwarter erstmals offen für eine Reform der Doppelrolle von Höchstrichtern und Anwälten aus. Er will, dass Höchstrichter in Zukunft vorwiegend für ihren Job als Verfassungsrichter tätig sind, um Fälle von Befangenheit zu vermeiden. Jetzt sind die Parlaments-Parteien am Zug. ..."
Qu.: oe24.at vom 18.3.2023

* 8.3.2023: Lösungssuche für „Doppelrolle“ von VfGH-Richtern
"Nach jüngsten Debatten über die Doppelrolle von Verfassungsrichtern, die auch Anwälte sind, will der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, über Änderungen diskutieren. ... Jüngster Anlass für die Diskussion über die Doppelrolle von Verfassungsrichtern ist der auf einem FPÖ-Ticket in den VfGH eingezogene Michael Rami, der früher als Rechtsanwalt auch FPÖ-Politiker und zuletzt den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister vertreten hat. ... Für eine Änderung der Berufsregeln der Höchstrichter brauchte es eine Zweidrittelmehrheit, der Zeitpunkt wäre günstig, stehen doch erst nach 2029 wieder Nachbesetzungen in größerer Anzahl an."
Qu.: orf.at vom 8.3.2023

* 7.3.2023: Verfassungsrichter im Interessenskonflikt
Irmgard Griss (ehemaliges Ersatzmitglied am VfGH): "Die Optik ist nicht gut, weil ja ein Verfassungsrichter oder eine Verfassungsrichterin in der Auffassung der Öffentlichkeit eine herausgehobene Stellung hat. Also ich bin dafür, dass die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof eine Haupttätigkeit ist, dass also keine Nebenbeschäftigung erlaubt ist, weil sich eben erstens der Arbeitsanfall am Verfassungsgerichtshof völlig geändert hat, weil wir ja in einem Staat leben, in dem der Verfassungsgerichtshof zusätzliche Kompetenzen bekommen hat - denken Sie an all die Befugnisse im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen - die ja bedingen, dass eigentlich dieses Gericht, dieser Gerichtshof dauernd tätig ist. ... Ich finde es auch eine Mißachtung dieses Gerichtshofes, dass man glaubt man kann dadurch, dass man eine Vertrauensperson hineinschickt, die Rechtssprechung beeinflussen. Weil was soll sonst der Grund sein? Warum nimmt man gerade den? Das ist eigentlich bedauerlich und schadet dem Ansehen des Gerichts...."
ORF: "Beim Verfassungsgerichtshof hat man eine österreichische Lösung für Suppan gefunden:"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident):  "Wir haben in den letzten 3 Jahren immer wieder Fälle gehabt, wo Richter eben in anderer Funktion wahrgenommen werden und bei Ersatzmitgliedern ist die Situation insoferne anderes, als der Präsident entscheidet, ob er eine bestimmte Person einberuft. Mag. Suppan wurde in den letzten Jahren praktisch nie mehr einberufen. ..."
Qu. ORF-Report vom 7.3.2023

* 11.2.2023: FPÖ fordert Rami-Rücktritt als Verfassungsrichter
"... Als erste Partei fordert nun die FPÖ - die Rami einst als Verfassungsrichter vorgeschlagen hatte (!) - seinen Rücktritt: „Verfassungsrichter Rami vertritt Kanzlergattin Nehammer in der Hygiene-Austria-Causa, wo hunderte Facebook-User auf tausende Euro verklagt werden. Herr Rami vertritt Herrn Teichtmeister und meint salopp, dass es sich ohnehin nur um ein digitales Delikt handelt. ... Hafenecker fordert sofortige Konsequenzen: „Als Verfassungsrichter hat Herr Rami eine besondere Vorbildwirkung. Spätestens jetzt sollte Herr Rami einsehen, dass er diese Vorbildwirkung nicht erfüllt und seinen Postens als Verfassungsrichter räumen.“ ..."
Qu.: oe24.at vom 11.2.2023

* 8.2.2023: Fellner Live: Diskussion zum Fall Teichmeister (& Verfassungsrichter):

Niki Fellner: "Es gibt ja auch eine Diskussion über den Verteidiger von Florian Teichtmeister, Michael Rami, der ja auch Verfassungsrichter ist. Da stellt sich die Frage, kann man als Verfassungsrichter überhaupt anwaltliche Verpflichtungen haben, vor allem in solchen Fällen?"

Rechtsanwalt DDr. Michael Dohr: "Meiner Meinung nach nicht und das rege ich jetzt an: Man soll meiner Meinung nach ein Volksbegehren starten, dass das nicht mehr vorkommt. Das ist weltweit einzigartig, dass ein Verfassungsrichter nebenbei Anwalt sein kann. ... Deshalb müssen wir jetzt schauen, dass amtierende Verfassungsrichter während ihrer Zeit ihren Beruf stilllegen. Dann haben sie auch die Erfahrung - weil es wird immer die Erfahrung aus der Praxis gefordert - aber, man ist da völlig unabhängig und ist kein Prellbock für die Öffentlichkeit. Meines Erachtens gehört das sofort her.
Der Herr Magister (Erg.: Werner) Suppan ist deklarierter ÖVP Parteianwalt und ist Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshof. Wie das funktionieren soll, das gibt es wirklich nur in Österreich und da soll schleunigst der Gesetzgeber etwas ändern.".

Gerald Grosz: "Herr Doktor, da gebe ich ihnen vollkommen recht.
Ich kann das auch unterschreiben. Und wenn sie ein Volksbegehren auflegen, dann bin ich der Erste, der dafür Werbung macht und zwar aus einem schlichtweg einfachen Grund, weil ich es tatsächlich für unerträglich halte, dass wir in Österreich keine Berufsrichter am Verfassungsgerichtshof haben. Zweiter Punkt: Ich halte es für tatsächlich unerträglich, dass wir Richter auf parteipolitischem Mandat haben in Wahrheit - und zwar noch dazu deklariert - der eine der Parteianwalt der Partei, der andere der Parteianwalt der (Erg.: anderen) Partei. Das geht nicht. ... weil du damit Judikative, Legislative und Exekutive vermischt und du schaffst gegenseitige Abhängigkeiten.  Der dritte Punkt ist, da lobe ich mir den Herrn (Erg.: Wolfgang) Brandstetter
(Erg.: ehemaliger ÖVP-Justizminister und späterer Verfassungsrichter), wirklich! ... weil er aus seiner Katastrophe ... sofort die Konsequenzen gezogen hat und sich vom Verfassungsgerichtshof verabschiedet hat. Vierter Punkt: Ich bin der Meinung, dass sie nicht nur ein Volksbegehren brauchen, sondern dass es eine Mehrheit im Parlament gibt, das zu ändern. Ich höre das von Seiten der NEOS, von Seiten der Freiheitlichen Partei, ich höre das von Seiten auch der Sozialdemokratie und wenn jetzt auch noch die GRÜNEN der Meinung sind - und ich glaube, da bewegt sich auch einiges - dann schaffst Du sogar eine Zweidrittelmehrheit - und die wirst du brauchen, weil es ja ein Bundesverfassungsgericht betrifft - und noch dazu in die derzeitige Periode der Richter eingreifen musst und weil ich tatsächlich der Meinung bin, das gehört saniert und zwar so rasch als möglich, nicht erst nach dem Fall jetzt Teichtmeister. Ich bin wirklich schon vor Jahren zu der Überzeugung gekommen, - und ich hänge es jetzt nicht am Herrn Rami auf, wirklich nicht - sondern tatsächlich der Meinung, dass ein Verfassungsrichter Verfassungsrichter sein soll und nicht als Rechtsanwalt die Hand aufhaltet, noch dazu als Verfassungsrichter für seine Klienten. Denn was passiert? Stellen sie sich vor: Sie ziehen ihren Talar an ... dann gehen sie dort hin, dann sitzt dort der Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen dort und sie als Anwalt eines Klienten sind der Verfassungsrichter und kommen ihm so über den Tisch. Sie sind der Höchstrichter der Republik und vertreten als Höchstrichter der Republik gegenüber einem Richter am  Landesgericht für Strafsachen oder Zivilrechtssachen als Höchstrichter der Republik sind sie der Anwalt und erklären als Höchstrichter der Republik, wie der Richter am Landesgericht für Strafsachen zu agieren hat. Ja wer dort die Interessenskonflikte - die sich bildlich auftun - nicht erkennt, der ist ein Blinder oder ein Volltrottel. Das ist nicht möglich."

Rechtsanwalt Michael Dohr: "Vielleicht sollte man auch das Auswahlverfahren ändern."

Gerald Grosz: "Da gebe ich ihnen auch vollkommen Recht. ..."

Qu. bei min 49:05 starten:
=> https://www.oe24.at/video/fellnerlive/fellner-live-diskussion-zum-fall-teichtmeister/544896074
=> https://www.youtube.com/watch?v=WFy2CYCCJ94#t=2945s
 

29.6.2022: "VfGH: Impfpflicht ist verfassungskonform, weil sie ohnehin nicht angewendet wurde ..."
Qu.: Der Standard vom 29. Juni 2022  und DiePresse vom 29.6.2022
(Anm.: Soviel zum aktuellen Zustand der österr. Gerichtsbarkeit.
Brauchen wir so einen Verfassungsgerichtshof weiterhin?)

12.05.2022: Gastkommentar: Österreichischer Postenschacher - neue Wendungen
"Politische" Richterbesetzungen werden nunmehr als klares rechtsstaatliches Problem gesehen.
"Wie die "Presse" vom 9. Mai berichtete, hat der Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Markus Thoma, auf die rezente Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu "politischen" Richterbesetzungen verwiesen. Diese werden nunmehr als klares rechtsstaatliches Problem gesehen, da sie einem fairen Verfahren gemäß Art. 6 EMRK entgegenstehen (siehe das Urteil der Großen Kammer des EGMR vom 1. Dezeber 2020, Gudmundur Andri Astradsson gegen Island, Nr. 26374/18). ..."
Qu.: Wiener Zeitung vom 12.5.2022, Peter Hilpold ist Professor für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Innsbruck

12.5.2022: Gastkommentar: Höchstgericht verweigert de facto 2G-Lockdown-Prüfung
"... Richtigerweise hätte der Verfassungsgerichtshof also beiden Parteien die Möglichkeit geben müssen, einen oder zwei Sachverständige zu benennen, die dann in kontradiktorischer Verhandlung aussagen und Fragen beantworten hätten müssen. Es kann auch kein Argument sein, dass der Verfassungsgerichtshof es nicht besser wissen kann als der Minister, denn die ordentlichen und die Verwaltungsgerichte tun jeden Tag nichts anderes, als zwischen Sachverständigengutachten abzuwägen und dann eine Entscheidung als Gericht zu treffen. ..."
Qu. Wiener Zeitung vom 12.5.2022, Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh

7.5.2022: Ö1-Mittagsjournal
Offensichtlich hat der Verfassungsgericht nur geprüft, ob die Vorgangsweise des Gesundheitsministers nachvollziehbar war und nicht, ob ein Hausarrest / Lockdown in der Corona-Zeit ein Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheitsrechte der Bürger ist!!!
    Weiters ist es für den - selbst begünstigten - VfGH-Präsidenten Grabenwarter nicht wünschenswert, wenn Sideletters über Postenvergaben in die Öffentlichkeit gelangen (insbesondere wenn sie ihn betreffen). Für ihn ist es Normalität, wenn "... politische Parteien Vorschlagsrechte ausüben, wenn sie in der Regierung sind. ..."
     Anm.: Viel hält der Verfasungsgerichtshofspräsident offensichtlich nicht von der Gewaltentrennung der Staatsgewalten. Der VfGH hat 14 Richter, die parteipolitisch besetzt wurden:
6 ÖVP (Grabenwarter, Hörtenhuber, Herbst, Lienbacher, Achatz,
              Mayerhofer),
5 SPÖ (Kahr, Schnizer, Gahleitner, Holoubek, Siess-Scherz),
2 FPÖ (Hauer, Rami),
1 GRÜNE (Mader).

Gabi Waldner (Ö1): "Herr Präsident! Im Netz ist seit gestern - also auf Socia Media - wieder deutlich Kritik am VfGH zu hören. Tenor: Politisch ausgewählt Richter stützen völlig überzogene Regierungsmaßnahmen. Was entgegnen Sie diesem Unmut?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Wir können uns nicht in die sozialen Medien begeben, um dort mitzudiskutieren, aber wir können durch die Art, wie wir begründen versuchen, die Leute mitzunehmen."

Gabi Waldner (Ö1): "Versuchen wir das gleich. Die meisten Enttäuschten verstehen nicht, warum dieser Jänner-Lockdown für Ungeimpfte aus Verfassungsgerichtshofsicht vertretbar war, obwohl damals im Jänner schon klar war, das Omnikron gar nicht sooo gefährlich ist, wie Delt zuvor. ..."
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "... Die Regierung hat auf einer Faktenbasis agiert, in einer Situation, wo ein Virus innerhalb von Wochen aufgetaucht und dominant geworden ist. Und zum Zweiten: Die Regierung, der Bundesminister in diesem Fall, hat auf dieser Basis eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das ist die Aufgabe der Verfassungsgerichtshofes. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes selber in einzelne Studien hineinzugehen und zu sagen, welche Studie ist jetzt der anderen vorzuziehen. Sondern wir prüfen den Vorgang, den der Bundesminister bei der Verordnungserlassung gewählt hat, den prüfen wir nach." ...

Gabi Waldner (Ö1): "Sie wurden ja Anfang 2020 zum Verfassungsgerichtshofspräsidenten ernannt, exakt so wie in einem heuer publik gewordenen Sideletter der Regierung Kurz-Strache nachzulesen ist. Haben Sie, haben andere in diesem Sideletter Erwähnte, hat der Verfassungsgerichtshof dadurch an Glaubwürdigkeit verloren?"
Christoph Grabenwarter (VfGH-Präsident): "Einzelne Kollegen - mich eingeschlossen - werden in diesem Sideletter genannt. Das wünscht man sich nicht. ...  Es ist eine Normalität in einer repräsentativen Demokratie, dass politische Parteien Vorschlags- rechte ausüben, wenn sie in der Regierung sind. Auf der anderen Seite - wenn man das Gesamtbild sieht - ist das kein glückliches." ...
Qu. Ö1-Mittagsjournal vom 7.5.2022
 
 

15.03.2018: Verfassungsgerichtshof: Bundesrat nominiert Rechtsanwalt Michael Rami
"... Die Entscheidung über die letzte freie Richterstelle am Verfassungsgerichtshof ist gefallen. Der Bundesrat stimmte heute auf Vorschlag von FPÖ und ÖVP dafür, den Rechtsanwalt Michael Rami für das Amt zu nominieren. ... Rami sei ein hervorragender Jurist, der auch viel publiziere und sich ebenso der Lehre verschrieben habe, hielt ÖVP-Bundesrat Mayer fest und verwies auch auf dessen gute Präsentation beim Hearing: "Er hat das Vertrauen und die Unterstützung unserer Fraktion." Dass Rami Parteianwalt der FPÖ ist, ist Mayer zufolge so nicht richtig, dieser habe beim Hearing explizit darauf hingewiesen, dass er auch hochrangige SPÖ- und ÖVP-Funktionäre vertrete und sich als Spezialist sehe. ..."
Qu.: Parlamentskorrespondenz Nr. 277 vom 15.03.2018

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