Volksbegehren "Parteienförderungen abschaffen":
Wir fordern die Abschaffung der Parteienförderungen mit Steuerzahlergeld.
Die Ersparnis für die österr. Steuerzahler wären in
Summe ca. 65 Millionen € pro Jahr
(= 30,9 Millionen € Parlamentsparteienförderung
+ 23,8 Millionen € Klubförderung
+ 10,5 Millionen € Parteiakademieförderung).
Die Parteien sollen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge
und Spenden finanzieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür
notwendigen Gesetze beschließen.
Begründung:
Die Parteienfinanzierung wurde nie vom Volk beschlossen, sondern die
Parteien haben sich das selbst genehmigt. Klarerweise waren die Parteien
dabei zu sich äußerst großzügig, zu Lasten der wehrlosen
Steuerzahler.
Im Jahr 2022 zahlten sich die fünf Nationalratsparteien
sowie ihre Klubs und Parteiakademien 66,6 Mio. Euro auf Bundesebene
aus, somit um 1,4 Mio. Euro mehr als 2021.
Bezieht man die Landesparteienförderungen mit ein, dann werden
die Summen noch viel höher:
Auf Bundes- und Landesebene gab es im Jahr 2022 insgesamt 224 Millionen
Euro an Parteienförderung für alle Parteien. Diese setzte
sich wie folgt zusammen:
+ 157 Millionen Euro direkte Parteienförderung
+ 52,0 Millionen Euro für die jeweiligen Parlaments-
und Landtagsklubs,
+ 14,5 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit
der Parteien.
Auf die Parteien entfallen in Summe auf
* ÖVP ca 78,0 Millionen Euro,
* SPÖ ca.59,8 Millionen Euro,
* FPÖ ca. 34,7 Millionen Euro,
* Grüne ca. 28,3 Millionen Euro,
* NEOS ca. 15,9 Millionen Euro,
* KPÖ: 1,5 Millionen Euro in der Steiermark,
* MFG: 1,2 Millionen Euro in Oberösterreich,
* Team Kärnten: 1,1 Millionen Euro in Kärnten.
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Eckdaten des Volksbegehrens:
Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 1.6.2022;
Registrierungsnummer: 034/2022
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.
Laufzeit:
in der Einleitungsphase: 1.6.2022 bis 30.12.2023;
Eintragungswoche: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht
bekannt.
Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
* mittels Handysignatur
ONLINE
unterschreiben, Mo-So von 0-24 Uhr
oder
* auf Papier in jedem Gemeindeamt,
Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
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Medienberichte zum Thema "Parteienförderungen":
* Parteienförderungen im Bundesland Salzburg 2023:
"... Nach Angaben der Landesregierung hatten die Salzburger Parteien
im Vorjahr Anspruch auf insgesamt 5,2 Mio. Euro Parteienförderung
und 2,3 Mio. Euro Klubförderung. Während die Klubförderung
jährlich erhöht wird, war die Parteienförderung bis zur
Wahl eingefroren. Mit der ersten Sitzung des neuen Landtags werden die
Förderbeträge allerdings wieder um 7,7 Prozent angehoben.
..."
Qu. ORF.at vom 25.4.2023
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