Volksbegehren in Österreich:
"Parteienförderungen abschaffen", Eckdaten, Medienberichte, Postings


Volksbegehren "Parteienförderungen abschaffen":

Wir fordern die Abschaffung der Parteienförderungen mit Steuerzahlergeld.

Die Ersparnis für die österr. Steuerzahler wären in Summe ca. 65 Millionen € pro Jahr
(= 30,9 Millionen € Parlamentsparteienförderung
  + 23,8 Millionen € Klubförderung
  + 10,5 Millionen € Parteiakademieförderung).

Die Parteien sollen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.
 

Begründung:

Die Parteienfinanzierung wurde nie vom Volk beschlossen, sondern die Parteien haben sich das selbst genehmigt. Klarerweise waren die Parteien dabei zu sich äußerst großzügig, zu Lasten der wehrlosen Steuerzahler.
Im Jahr 2022 zahlten sich die fünf Nationalratsparteien sowie ihre Klubs und Parteiakademien 66,6 Mio. Euro auf Bundesebene aus, somit um 1,4 Mio. Euro mehr als 2021.

Bezieht man die Landesparteienförderungen mit ein, dann werden die Summen noch viel höher:
Auf Bundes- und Landesebene gab es im Jahr 2022 insgesamt 224 Millionen Euro an Parteienförderung für alle Parteien. Diese setzte sich wie folgt zusammen:
+ 157 Millionen Euro direkte Parteienförderung
+   52,0 Millionen Euro für die jeweiligen Parlaments- und Landtagsklubs,
+   14,5 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit der Parteien.

Auf die Parteien entfallen in Summe auf
* ÖVP ca 78,0 Millionen Euro,
* SPÖ ca.59,8 Millionen Euro,
* FPÖ ca. 34,7 Millionen Euro,
* Grüne ca. 28,3 Millionen Euro,
* NEOS ca. 15,9 Millionen Euro,

* KPÖ: 1,5 Millionen Euro in der Steiermark,
* MFG: 1,2 Millionen Euro in Oberösterreich,
* Team Kärnten: 1,1 Millionen Euro in Kärnten.
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Eckdaten des Volksbegehrens:

Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 1.6.2022;
Registrierungsnummer: 034/2022
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.

Laufzeit: 
in der Einleitungsphase:
1.6.2022 bis 30.12.2023;
Eintragungswoche: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht bekannt.

Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
     * mittels Handysignatur ONLINE unterschreiben, Mo-So von 0-24 Uhr
           oder
     * auf Papier in jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt
        zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at

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Medienberichte zum Thema "Parteienförderungen":

* Parteienförderungen im Bundesland Salzburg 2023:
"... Nach Angaben der Landesregierung hatten die Salzburger Parteien im Vorjahr Anspruch auf insgesamt 5,2 Mio. Euro Parteienförderung und 2,3 Mio. Euro Klubförderung. Während die Klubförderung jährlich erhöht wird, war die Parteienförderung bis zur Wahl eingefroren. Mit der ersten Sitzung des neuen Landtags werden die Förderbeträge allerdings wieder um 7,7 Prozent angehoben. ..."
Qu. ORF.at vom 25.4.2023
 
 

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Postings:
 
 
 
 


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