Volksbegehren in Österreich:
"COVID-Strafen-RückzahlungsVoBe", Eckdaten, Medienberichte, Postings
COVID-Strafen selbst bekämpfen, COVID-Strafen rückwirkend erlassen



 

Text: Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"

Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen - auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht - beschließen.

Begründung:
1. Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.
2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
3. Was bisher alles bestraft wurde:
4. Jetzt kommt die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!
5. Was tun? Anstecken lassen? Strafen lassen?

.....

1. Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.

Corona / COVID ist manchmal eine Grippekrankheit.
Manchmal ist sie auch nur eine Infektion ohne Symptome.
Die Mortalitätsrate nach Corona / COVID-Erkrankungen liegt bei 0,3%, ist also eigentlich unerheblich.
(Wie hoch die Todesrate nach COVID-Impfungen ist, ist derzeit noch unbekannt aber stetig steigend. Manche Leute sterbern bereits in der Impfstation, manche Stunden später im Spital.)
(Die Todesursachen in Österreich 2020: Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs (22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten (27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen; (5,4%)). Qu.: Statistik Austria
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2. Was die Politik aus Corona/COVID macht, ist ein Irrsinn.

Von Mund-Nasenschutz, bis Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne) für Gesunde ist da alles dabei. Sogar Schulen wurden schon geschlossen. Dann kam die zwangsweise Impfpflicht. Österreich war damit das erste EU-Land mit so einer allgemeinen Impfpflicht. Die Impfpflicht wurde zunächst verschoben und dann - dank dreier Volksbegehren - wieder abgeschafft. In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Für die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) geht sich das aber weder als Juristin, noch als Verfassungsministerin aus. Also was jetzt?
   Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk. Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen dem Druck und der Diskriminierungen entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Das ist der Regierung egal und wird nicht weiter betrachtet.
   Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell, bei dem zuerst Politker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen - an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen. Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
    (PS: Das kommt eben davon, wenn Österreich entweder von Gar-nicht-Studenten (Bundeskanzler Karl Nehammer, ÖVP), Studienabbrechern (Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, ÖVP) oder Studenten mit plagiierten bzw. geschummelten Abschlußarbeiten (Ex-Ministerin Mag.-FH Christine Aschbacher, ÖVP) regiert wird. Die Ex-Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat gleich auf´s Studieren verzichtet und verdankt ihren Aufstieg ausschließlich ihrem Parteibuch und ihr Naheverhältnis zu Sebastian Kurz. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) war zwar nie beim Bundesheer oder beim Zivildienst, hält sich aber trotzdem als Verteidigungsministerin für top-geeignet. Sie bringe ihre Erfahrungen aus dem ÖVP-Bauernbund ein. Unfassbar.)
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3. Was bisher alles bestraft wurde:

Da waren die Behörden sehr einfallsreich.
   Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern (außer in öffentlichen Verkehrsmittel. Dort darf man sich anstecken.),
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken,
* das unangemeldete Spazierengehen (z.B. in Baden bei Wien und anderswo),
* Widerstand gegen die Staatsgewalt (Polizei),
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung für das NAZI-Regime. Das Gesetz dazu wurde erst nachträglich im Herbst 2022 beschlossen),
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen
* und weitere Absurditäten.

Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide sind klarerweise Big-Business für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Aber die Rechtsanwälte müssen auch etwas Arbeiten dafür, zumindest bei den ersten Fällen besonders viel. Der Rest geht dann mittels Musterschreiben. Allerdings ist man ohne Rechtsanwalt und Zeugen der Willkür der Richter voll ausgesetzt und das kann unglaubliche Ausmaße annehmen.)
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen, 200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am 15.2.2022.
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4. Die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!

Bürger, auf die Barrikaden. Die Regierungskoalition plant eine COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen ab 1. Februar 2022:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020, 2021 und 2022 ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen führt und auch zum Tod führen kann, planen ÖVP-GRÜNE eine Impfpflicht !!! Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung. Das Gesetz soll laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 14. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten. Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen" läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen. Österreich ist das erste Land in der EU, dass eine COVID-Impfpflicht einführen will.
   Der Stichtag für die Strafen ist der 15. März, 15. Juni, 15. September, usw. Wer an diesem Tag einen Wohnsitz in Österreich hat und nicht geimpft ist ("die Unbelehrbaren" (c) Innenminister Gerhard Karner; ÖVP), wird mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.
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5. Was tun? 
Anstecken lassen?   Strafen lassen? 
oder vor dem Stichtag ins Ausland Auswandern und den Wohnsitz abmelden?

Möglichkeit 1:  Ein Genesener werden: Das geht so...
=> sich von einem COVID-Infizierten anstecken lassen
=>  mittels eines PCR-Tests den Nachweis der Erkrankung erbringen
=> einen Absonderungsbescheid bekommen
=> in Quarantäne gehen
=> und nach 10 Tagen als "genesen" gelten.
=> Das schützt einem ein halbes Jahr lang vor Impfstrafen !!!

Möglichkeit 2:  Sich Strafen lassen:
Hier kann man dann auswählen zwischen die Strafe bezahlen oder die Strafe beeinspruchen. Beim Beeinspruchen der Strafe wird nicht jeder gewinnen, manche aber doch. Die Erfolgreichen werden letztendlich jede Impfpflicht zu Fall bringen.Das dauert aber 1 - 2 Jahre. Alle Bürger, die bis dahin die Strafe bereits bezahlt haben, fallen um und können ihr Geld nicht rückfordern.

Möglichkeit 3:  Auswandern:
Ihnen reicht es nun endgültig mit dem korrupten und faschistischen Staat Österreich. Sie wollen für die korrupte und hirnrissige Politik in Österreich (von E-Autos, Atomstrom aus Tschechien & Slowakei, EU-Beiträge in Milliarden Euro Höhe, höchste Parteienförderung pro Kopf in Europa, Migranten, Impfpflicht & Pharmafirmen, usw.) keine Steuern mehr zahlen. Sie wandern aus.
   Wohin?
Eventuell nach Kroatien oder Spanien oder ganz weg aus Europa.
Wenn Sie am 15. März 2022 keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben, dann können Sie auch nicht nach dem Impfpflichtgesetz bestraft werden. D.h. ab 16.3.2022 können Sie wieder bis zum 14.6.2022 nach Österreich zurückkehren.Dann das ganze nochmals in Wiederholung...
     PS: Jedenfalls sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Nachweis (z.B. Hotelrechnung, Tankrechnungen, Essensrechnungen) erbringen können, dass Sie auch wirklich im Ausland waren. Am besten im Ausland anmelden und - falls Sie wieder nach Österreich zurückkehren - abmelden.

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Eckdaten des Volksbegehrens:

Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per14.1.2022;
Zwischenstand:  78.758 Unterstützungserklärungen per 31.1.2023;
Phase 1: Das Volksbegehren ist dzt. in der Einleitungsphase.
Laufzeit: bis 30.12.2023;
Eintragungsorte für Unterstützungswillige:
* mittels Handysignatur ONLINE unterschreiben, Mo-So von 0-24 Uhr
      oder
* auf Papier in jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
PS: Das Datum der Eintragungswoche ist noch nicht bekannt.

Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at

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COVID-Strafen selbst bekämpfen:

Verfahren VGW-031/100/11192/2022-2, Erkenntnis vom 23.9.2022

Entscheidungsgründe:
... 4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am 24.1.2022 am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten habe.

Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021 verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen zu dem Vorfall hatte.

Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht den Anforderungen des §44a VStG.
   Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der Beschwerdeführer den geforderten Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher bezeichnet. ... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen, zu welchen der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren. Daher ist das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß §45 Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
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COVID-Strafen rückwirkend erlassen:

Wie bereits aufgezeigt, ist die Bestrafung der Bürger sehr fragwürdig, willkürlich und vermutlich auch rechtswidrig. Der Staat Österreich wird in 10.000-en Rechtsverfahren überprüfen müssen, ob die Einsprüche zu Recht erhoben wurden und ob die Strafhöhen richtig und angemessen waren.      Die extrem vielen Rechtsverfahren werden die Strafbehörden und die Gerichte massiv belasten. Die Gerichte haben bereits einen Hilferuf beim Parlament abgesetzt und deutlich mehr Personal gefordert.

    Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung des Problems:
Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend für ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl, vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen, dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde, wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
 

   Niederösterreicher bekommen die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit der ÖVP-FPÖ-Koalition seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag gilt das Arbeitsübereinkommen das besagt, dass Niederösterreicher die "verfassungswidrigen" COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen. 30 Millionen € stehen für die Rückzahlungen für NÖ Strafen-Opfer bereit. Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen 8 Bundesländern?

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Medienberichte zum Thema "COVID-Strafen":

26.3.2023: Bundeskanzler Nehammer gegen Rückzahlungen auf Bundesebene:
Karl Nehammer lehnte heute in der ORF-Pressestunde eine Rückzahlung der COVID-Strafen auf Bundesbene ab. Es wird auf Bundesebne auch nicht mehr Geld für die psychische Gesundheit und Heilung der Menschen geben. Nehammer will nun COVID-Abläufe den Leuten erklären, die sich mißverstanden fühlen. 

24.3.2023: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP): "Geht sich nicht aus".
"... Neben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht nun aber auch seine Parteikollegin Karoline Edtstadler (ÖVP) dieses Ansinnen als rechtlich problematisch an. „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus“, sagte die Verfassungsministerin zur „Krone“. ...
Verfassungsexperten warnen zudem vor einem Amtsmissbrauch.
   „Etwaige Amnestie müsste vom Bund kommen“. Für Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin in Wien, ist in Sachen Rückzahlung von Corona-Strafen ein Alleingang eines Bundeslandes „nicht vorstellbar“. Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, „wenn dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland“, so Stöger im Ö1-Journal.
   Auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger stellt sich die „praktische Umsetzung“ des FPÖ-Ansinnens ebenfalls „extrem schwierig“ vor. Und zwar allein schon deshalb, weil er in Zweifel zieht, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben, „das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn sie sie haben, dann ist die Erforschung vermutlich mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden“. ..."
=> krone.at vom 24.3.2023

23.3.2023: ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in NÖ will COVID-Strafen rückerstatten:
Die neue ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in Niederösterreich beschloß auf Druck der FPÖ die Rückzahlung aller verfassungswidrigen Corona-Strafen.
"1. Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro ein, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von  negativen  Auswirkungen  dotiert  wird.  ...
2. Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind. ..."
S 6. im => ÖVP-FPÖ Arbeitsübereinkommen NÖ

11.3.2023: Wiener Linien erlassen Maskenstrafe
Christoph Pramhofer, Neos-Klubobmann in Liesing, wurde die 50 € Maskenstrafe von den Wiener Linien erlassen, jedoch mit einem Jahr Bewährung.
=> oe24 vom 11.3.2023

1. März 2023: 28.000 Strafen wegen Verstößen gegen Maskenpflicht in Wiens Öffis
"Die Maskenpflicht in den Öffis war 1.051 Tage in Kraft. Von April 2020 bis Ende Februar 2023 wurden 28.000 Personen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht abgestraft. ... Die Gesamthöhe der Strafzahlungen belief sich damit auf 1,4 Millionen Euro. ... Eingeführt wurde sie bereits am 14. April 2020, damals galt noch die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz. Seit 15. September 2021 galt durchgängig FFP2-Pflicht. ... Die Öffi-Maskenpflicht war in Wien deutlich länger als in den anderen Bundesländern in Kraft: Außerhalb Wiens fiel diese Maßnahme bereits am 1. Juni 2022 – und damit neun Monate früher. ... "
=> Der Standard vom 1. März 2023

13.1.2022: FPÖ-Antrag auf Rückzahlung aller Corona-Strafen im Nationalrat:
"Generalamnestie der Corona-Strafen: Wiederum einzig die FPÖ forderte in einem Entschließungsantrag eine "Generalamnestie der menschenrechtswidrigen COVID-19-Strafen". Eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren sollen eingestellt, bereits verhängte Strafen nachgesehen und schon bezahlte Strafen rückerstattet werden. ..."
=> heute.at vom 13.1.2022

07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben. 90 Euro werden für keine Maske fällig. ... Quarantäne wiederum fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich...."
Qu.: heute.at vom 7.1.2022

26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes bisher 27.815 Anzeigen erstattet worden. ...  legten mehr als 10.000 Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich. NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020

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Postings:

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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