Volksbegehren in Österreich:
"COVID-Strafen-RückzahlungsVoBe", Eckdaten, Medienberichte, Postings
COVID-Strafen selbst bekämpfen, COVID-Strafen rückwirkend erlassen


GESCHAFFT :-)

Das Volksbegehren hat 101.652 Unterstützungserklärungen
und kommt somit ins Parlament.
Vielen herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben.

PS: Bitte als nächstes das "Für mRNA-freie Bluttransfusionen"-Volksbegehren unterschreiben. Klarerweise wollen wir die mRNA-"Impfstoffe" auch NICHT über verseuchte Bluttransfusionen eingeführt bekommen.
Wir wollen im Notfall mRNA-freies (gesundes) Blut erhalten!
 

Text: Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen - auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht - beschließen.

Begründung:
1. Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.
2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
3. Was bisher alles bestraft wurde:
4. Jetzt kommt die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!
5. Was tun?

.....

1. Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.

Corona / COVID ist manchmal eine Grippekrankheit.
Manchmal ist sie auch nur eine Infektion ohne Symptome.
Die Mortalitätsrate nach Corona / COVID-Erkrankungen liegt bei 0,3%, ist also eigentlich unerheblich.
(Wie hoch die Todesrate nach COVID-Impfungen ist, ist derzeit noch unbekannt aber stetig steigend. Manche Leute sterben bereits in der Impfstation, manche Stunden später im Spital.)
Die Todesursachen in Österreich 2020: Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs (22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten (27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen; (5,4%). Qu.: Statistik Austria
         .

2. Was die Politik aus Corona/COVID macht, ist ein Irrsinn.

Von Mund-Nasenschutz, über Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne) für Gesunde ist da alles dabei.

Sogar Schulen wurden schon geschlossen und der frühere Gesundheitsminister, Anschober (Grüne), sprach allen Ernstes die Empfehlung aus, dass man sogar Sex, zuhause und mit dem Partner möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutzmaske haben möge! Folglich wurde in Österreich, übrigens als erstes und einziges EU-Land, die allgemeine Corona-Impfpflicht (=Impfzwang) verhängt.

Die Impfpflicht wurde zunächst eingeführt, dann verschoben und schließlich - unter anderem dank dreier Anti-Impfpflicht-Volksbegehren und unzähliger Demonstrationen in ganz Österreich - wieder abgeschafft.

In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht aber weder als Juristin, noch als Verfassungsministerin eine Möglichkeit, die Rückzahlungen auf Bundesebene umzusetzen („geht sich nicht aus“).

Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk.
Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen des Drucks und der Diskriminierungen entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Der Regierung scheint das egal zu sein. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass dies vielleicht sogar von der Koalition gewollt ist.
   Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell, bei dem zuerst Politiker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen - an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen. Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
         .

3. Was bisher alles bestraft wurde:

Beim Bestrafen der Bevölkerung waren der Gesetzgeber und die Behörden sehr einfallsreich.
   Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern
(Wie widersinnig schon allein diese Verordnung war, zeigt die Tatsache, dass deren Nichtbefolgung in öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs geahndet wurde. Durfte oder sollte man sich in den Öffis anstecken!?);
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken;
* das unangemeldete Spazierengehen (Die Spaziergänge wurden von der Polizei einfach so als Versammlungen gewertet, die klarerweise nicht angemeldet waren);
* wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Polizei), wo es gar keinen Widerstand gab;
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung für das NAZI-Regime. Um diese Vorgangsweise zu legitimieren, hat die Koalition nachträglich im Herbst 2022 ein Gesetz beschlossen);
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen;
* und weitere Absurditäten.

Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide waren und sind klarerweise Big-Business für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Nahm man sich keinen Anwalt und hatte vielleicht auch keine Zeugen, so war man der Willkür der Richter voll ausgesetzt, was zum Teil unglaubliche Ausmaße angenommen hatte.)

In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen, 200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am 15.2.2022.

Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
       .

4. Strafandrohung von 3.600 Euro wegen Verstoßes gegen die Impfplicht!

Die Regierungskoalition plante eine COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen ab
1. Februar 2022 für Impfunwillige:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020, 2021 und 2022 war und ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tode führt oder führen kann, wollten ÖVP und GRÜNE den Zwang zur mehrfach wiederholten Impfung durchziehen, (die in Wahrheit übriges eine Gen-Therapie ist!!!)

Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz sollte laut ÖVP und GRÜNE (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS)
ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.

Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen" lassen wollte, sollte nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € zahlen müssen und das nicht nur 1 Mal, sondern, gemäß von dieser Regierung geplanten Überprüfungen zu vierteljährlich festgelegten Stichtagen, sogar bis zu 4 Mal !!! Österreich war das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht eingeführt hat.
         .

5. Was tun?

Alles, was man gegen diese irrsinnigen Maßnahmen tun konnte, war mit Aufwendungen und Risiken verbunden, die einem bis dahin normal im Leben stehenden Bürger genau genommen unzumutbar waren.
Man konnte auf mühsame Art, durch COVID-Infektion + PCR-Tests + Abwarten eines sogenannten Absonderungsbescheides + mehrere Tage Quarantäne, für die Zeit eines halben Jahres, ein sogenannter „Genesener“ werden.
Man konnte sich strafen lassen und diese Strafen folglich, so gut es ging, beeinspruchen.
Der ärgste bekannte Fall ist der einer Mutter mit 3 Kindern, die von den Behörden 25.000 € an Strafen aufgebrummt bekommen hat, nur weil sie keine Maske tragen wollte und auch nicht immer den COVID-Mindestabstand eingehalten hat. Die Mutter ist übrigens immer noch gesund.
Manch einer sah sich sogar genötigt, aus Österreich auszuwandern, dies zum Teil nur vorübergehend, um an den, von der Regierung geplanten Stichtagen zur Überprüfung des Impfstatus nicht anwesend zu sein oder sogar generell, weil in unserem Land noch vieles mehr schief läuft. Mit wieviel Aufwand, Stress und lebenseinschneidenden Veränderungen eine Auswanderung verbunden ist, braucht hier wohl nicht weiter dargelegt zu werden.

Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun - dem Beispiel der aktuellen ÖVP-FPÖ-Landesregierung in Niederösterreich folgend -  die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen beschließen.

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Eckdaten des Volksbegehrens:

Beginn der Einleitungsphase und vom BMI registriert per 14.1.2022;
Registrierungsnummer: 003/2022

Laufzeit:
Einleitungsphase: 14.1.2022 - 23.6.2023;
Eintragungswoche:  Sie fand von 6. - 13. Nov. 2023 statt.
Endergebnis (Mo. 13.11.2023 um 20:00 Uhr): 101.652 Unterstützer

Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at

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COVID-Strafen selbst bekämpfen:

Verfahren VGW-031/100/11192/2022-2, Erkenntnis vom 23.9.2022

Entscheidungsgründe:
... 4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am 24.1.2022 am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten habe.

Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021 verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen zu dem Vorfall hatte.

Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht den Anforderungen des §44a VStG.
   Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der Beschwerdeführer den geforderten Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher bezeichnet. ... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen, zu welchen der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren. Daher ist das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß §45 Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.

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Landesverwaltungsgericht-NÖ: "Spaziergang" oder "Versammlung"?

31. März 2023 - Robert Marschall hat sich am 26.2.2021 mit Freunden zum Spaziergang getroffen. Dafür setzte es eine Verwaltungsstrafe, wogegen der Beschuldigte Berufung eingelegt hat. Eine fünfstündige Verhandlung (!) darüber hat - mehr als 2 Jahre später - am 31.3.2023 vor dem Landesverwaltungsgericht St. Pölten stattgefunden.

Beim gegenständlichen Ereignis waren am 26.2.2021 in Mödling (NÖ)
15 Spaziergänger und 13 Polizisten - diese waren teils verdeckt - anwesend. Innenminister war damals Karl Nehammer (ÖVP), der einen Monat zuvor ein härteres Vorgehen gegen Corona-Maskensünder angekündigt hatte. (Siehe Artikel der Wiener Zeitung vom 13.1.2021.)

Die Verhandlung:
Gleich vorweg: Der Behördenakt hatte bereits vor der mündlichen Verhandlung
240 (!) Seiten. Die Verhandlung dauerte 5 Stunden !!! (leider ohne Trinkwasser für den Beschwerdeführer). Bei der Verhandlung waren 2 Prozessbeobachter des Beschuldigten anwesend. Die Verhandlung lief vermutlich deshalb sehr fair ab. (Prozessbeobachter sind mittlerweile bei einem österreichischen Gericht notwen- dig, wenn man von diesem nicht vollständig über den Tisch gezogen werden will.)
   Eine Ankündigung auf demo-info.at für einen Corona-Spaziergang war für den Richter ein Hinweis, dass es kein (normaler) Spaziergang war. Wobei sich das Corona-Thema beim Spaziergang nicht als gemeinsamer Wille manifestierte.
So hat ein Teilnehmer drei mal "KURZ-MUSS-WEG" gerufen, ein weiterer Zeuge war wegen "Angstschober" dort und eine Zeugin wollte mit Gleichgesinnten reden. Einen gemeinsamen Willen der Teilnehmer gab es offensichtlich nicht und schon gar nicht nach außen.
   Wer hat die Route des Spaziergangs festgelegt? Ist dieser vielleicht der Leiter des Spaziergangs? Naja, dass war dem Richter, Dr. Alexander Flendrovsky, egal. Dazu stellte er keine einzige Frage an den Beschuldigten.
   Dass es keinen einzigen Banner, kein einziges Schild und keine Tafel gab, kein einziger Flugzettel verteilt und keine einzige Rede gehalten wurde, war dem Richter egal. Die vier Österreich- und ROT-WEISS-ROT-Fahnen waren dem Richter bei seiner Entscheidungsfindung nur einen kleinen Hinweis wert.
   Der Polizist, KontrInsp. Alexander Deutsch, der die Anzeige gemacht hat, war sich bei seiner Zeugen-Einvernahme sicher, dass es von Beginn weg eine Versammlung war. Von den 13 Polizisten hat kein einziger - auch nicht der anzeigende Polizist - ein Foto vom Spaziergang oder der Versammlung angefertigt. Lediglich die Spaziergangsroute wurde protokolliert. Also doch ein Spaziergang? (Der Beschuldigte hatte übrigens nicht die Route des Spaziergangs festgelegt.)

Wer war der Leiter?
Irgendwer muss ja der Schuldige sein. Da der Beschuldigte, Mag. Robert Marschall, den "KURZ MUSS WEG"-ruferenden Spaziergänger darauf hingewiesen habe, dass er damit aufhören soll, zeigte sich für den Richter, dass der Beschuldigte eine führende Rolle beim Spaziergang / Versammlung einnahm.

Ergebnis:
Der Beschuldigte wurde zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt, die der Richter - aufgrund der langen Verfahrensdauer von über 2 Jahren - mehr als halbiert hat. D.h. der Beschuldigte muss jetzt nur 85 Euro Strafe zahlen, statt bisher 220 Euro. Gesetzesgrundlage gibt es dafür leider keine, da im Versammlungsgesetz 1953 auf eine Legaldefinition vergessen wurde, was denn eine Versammlung überhaupt sein soll. (3 Spaziergänger?, ab 5 Spaziergänger?, Banner? Tafeln? Redner? Flugzettel verteilen? usw.). Die fehlende Legaldefinition wurde die letzten 70 Jahre vom Gesetzgeber nicht nachgeholt. Also hat sich der Richter im vorliegenden Fall etwas zusammen gereimt (= "Rechtserfindung").

Exkurs:
Obwohl sich der Spaziergang in NÖ zugetragen hat und der Beschuldigte auch seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, wird es keine Rückvergütung der Strafe aufgrund des NÖ-Arbeitsübereinkommens 2023 zwischen ÖVP und FPÖ geben, weil es zwar ein Corona-Spaziergang war, dieser aber nicht verfassungswidrig war, sondern nur verwaltungsrechtswidrig.

Resümee:
   1. Die Polizei trat nicht als Beschützer der Kundgebungsteilnehmer, sondern als deren Bestrafer auf und zwar wegen Nicht-Einhaltens des Mindestabstands, weil teilweise von den Teilnehmern kein Mund-Nasenschutz getragen wurde, wegen Mißachtung des ROT-Lichts im Verkehr durch einen Fußgänger, wegen einer nicht angemeldeten Versammlung usw auf).
   2. Wenn mehr als 3 Leute in Zukunft spazieren gehen, sollte sie sicherheitshalber eine Versammlung anmelden. Wenn die Behörde anderer Meinung ist, dann wird die Versammlungsanmeldung eingestellt. Wenn es doch eine Versammlung ist, dann bekommt man einen kostenlosen "Polizeischutz" für den Spaziergang bzw für die Versammlung oder auch nicht.
   3. Österreich braucht wieder eine Spaziergangsfreiheit und eine echte Versammlungsfreiheit. Auch deshalb bitte das "ECHTE-Demokratie - Volksbegehren" und "NEHAMMER MUSS WEG" von 17. -24. April 2023 unterschreiben.
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COVID-Strafen rückwirkend erlassen:

Wie bereits aufgezeigt, ist die Bestrafung der Bürger sehr fragwürdig, willkürlich und vermutlich auch rechtswidrig. Der Staat Österreich wird in 10.000-en Rechtsverfahren überprüfen müssen, ob die Einsprüche zu Recht erhoben wurden und ob die Strafhöhen richtig und angemessen waren.      Die extrem vielen Rechtsverfahren werden die Strafbehörden und die Gerichte massiv belasten. Die Gerichte haben bereits einen Hilferuf beim Parlament abgesetzt und deutlich mehr Personal gefordert.

    Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung des Problems:
Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend für ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl, vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen, dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde, wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.

   Niederösterreicher bekommen die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit der ÖVP-FPÖ-Koalition seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag gilt das Arbeitsübereinkommen das besagt, dass Niederösterreicher die "verfassungswidrigen" COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen. 30 Millionen € stehen für die Rückzahlungen für NÖ Strafen-Opfer bereit. Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen 8 Bundesländern?

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Medienberichte zum Thema "COVID-Strafen":

21.9.2023: Slowenien zahlt alle Corona-Strafen zurück:
"Slowenien führt eine Amnestie für Verstöße gegen die Covid-Vorschriften ein, die nachträglich für verfassungswidrig erklärt wurden. ... BEreits bezahlte Strafen werden samt Verfahrenkosten zurückerstattet. ... Zwischen März 200 und Mai 2022 wurden rund 62.000 Verfahren wegen Verstößen gegen die Covid-Vorschriften eingeleitet. Dabei wurden Geldstrafen in einem Gesamtwert von mehr als 5,7 Millionen Euro verhängt. ..."
Qu.: oe24 vom 21.9.2023

13.8.2023: VwGH: Stadt Wien wollte Strafeinsprüche, die im Spam-Ordner landeten, nicht akzeptieren und verlor.
"Die Stadt Wien stellte mehrere Strafen wegen Corona-Verstößen aus. Die Einsprüche dagegen wies sie als verspätet zurück."
Qu. Der Standard vom 13.8.2023
Der VwGH hat nun a.o. Amtsrevisionen zurückgewiesen.  (VwGH 20.6.2023, Ra 2022/03/0097).
RZ 7:  "In rechtlicher Hinsicht kam das Verwaltungsgericht zum Ergebnis, dass die Einsprüche mit dem Einlangen im Spam-Quarantäne-Ordner in den elektronischen Verfügungsbereich der belangten Behörde gelangt und damit wirksam eingebracht worden seien. Es spiele weder eine Rolle, in welchem E-Mail-Postfach bzw. Ordner der belangten Behörde (Spam-Quarantäne-Ordner oder regulärer Posteingang) die jeweiligen Einsprüche eingelangt seien, noch, wann und ob die belangte Behörde diese E-Mails gelesen bzw. zur Kenntnis genommen habe. Es sei rechtlich auch nicht von Bedeutung, wer oder welche Organisationseinheit der belangten Behörde - sei es nun ein Sachbearbeiter oder die IT-Abteilung oder eine andere Organisationseinheit - die Berechtigung besitze, auf den entsprechenden Ordner zugreifen zu können."
RZ 8: "Weil damit die Einsprüche gegen die jeweiligen Strafverfügungen der belangten Behörde vom 15. April 2021 rechtzeitig bei der belangten Behörde eingelangt und damit erhoben worden seien, seien die Zurückweisungsbescheide aufzuheben."
RZ 9: "Gegen diese Erkenntnisse richtet sich die vorliegende außerordentliche Amtsrevision der belangten Behörde."
RZ 19: "Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine E-Mail-Sendung dann bei der Behörde eingelangt, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im „elektronischen Verfügungsbereich“ der Behörde befindet (vgl. VwGH 22.4.2009, 2008/04/0089, 29.1.2010, 2008/10/0251, und 18.4.2012, 2010/10/0258)."

6.5.2023: Slowenien: Regierung zahlt alle Corona-Strafgelder an Bürger zurück
"Man wolle das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen, sagt Sloweniens Regierung. Deshalb werden alle Bußgelder zurückgezahlt, die in der Pandemie wegen Verletzung von Covid-Regeln ausgezahlt werden mussten. ..."
Qu. exxpress vom 6.5.2023

5.4.2023: Salzburger SPÖ-Chef will Covid-Strafen zurückzahlen.
" ... „Dort, wo es überbordend war, sollten auf jeden Fall die Strafen zurückgezahlt werden“, begründete Egger. Das wurde selbst FPÖ-Spitzenkandidatin Marlene Svazek zu bunt: Es sei „Blödsinn“, sich jetzt jede einzelne Strafe anschauen zu wollen, antwortete sie. Es gehe ja nur um jene, die der Verfassungsgerichtshof aufhob."
Qu. oe24 vom 5.4.2023
Achtung: Die Salzburger Landtagswahl ist am 23.4.2023. Mal schauen, ob der SPÖ-Spitzenkandidat David Egger auch nach der Wahl die COVID-Strafen zurückzahlen will, oder ob das eine plumpe Wählertäuschung ist. Die FPÖ-Spitznekandidatin will wiederum nur jene COVID-Strafen aufheben lassen, die verfassungswidrig sind. Die anderen COVID-Strafen will Marlene Svazek (FPÖ-Salzburg-Obfrau) nicht aufheben oder rückzahlen lassen.

26.3.2023: Bundeskanzler Nehammer gegen Rückzahlungen auf Bundesebene:
Karl Nehammer lehnte heute in der ORF-Pressestunde eine Rückzahlung der COVID-Strafen auf Bundesbene ab. Es wird auf Bundesebne auch nicht mehr Geld für die psychische Gesundheit und Heilung der Menschen geben. Nehammer will nun COVID-Abläufe den Leuten erklären, die sich mißverstanden fühlen.

24.3.2023: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP): "Geht sich nicht aus".
"... Neben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht nun aber auch seine Parteikollegin Karoline Edtstadler (ÖVP) dieses Ansinnen als rechtlich problematisch an. „Für mich geht sich das weder als Juristin noch als Verfassungsministerin aus“, sagte die Verfassungsministerin zur „Krone“. ...
Verfassungsexperten warnen zudem vor einem Amtsmissbrauch.
   „Etwaige Amnestie müsste vom Bund kommen“. Für Karl Stöger, Leiter des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin in Wien, ist in Sachen Rückzahlung von Corona-Strafen ein Alleingang eines Bundeslandes „nicht vorstellbar“. Eine etwaige Amnestie müsste von Bundesseite kommen, „wenn dann müsste es eine Amnestie für alle geben, nicht nur für ein einzelnes Bundesland“, so Stöger im Ö1-Journal.
   Auch Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger stellt sich die „praktische Umsetzung“ des FPÖ-Ansinnens ebenfalls „extrem schwierig“ vor. Und zwar allein schon deshalb, weil er in Zweifel zieht, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die entsprechenden Daten überhaupt noch haben, „das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn sie sie haben, dann ist die Erforschung vermutlich mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden“. ..."
=> krone.at vom 24.3.2023

23.3.2023: ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in NÖ will COVID-Strafen rückerstatten:
Die neue ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in Niederösterreich beschloß auf Druck der FPÖ die Rückzahlung aller verfassungswidrigen Corona-Strafen.
"1. Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro ein, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von  negativen  Auswirkungen  dotiert  wird.  ...
2. Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind. ..."
S 6. im => ÖVP-FPÖ Arbeitsübereinkommen NÖ

11.3.2023: Wiener Linien erlassen Maskenstrafe
Christoph Pramhofer, Neos-Klubobmann in Liesing, wurde die 50 € Maskenstrafe von den Wiener Linien erlassen, jedoch mit einem Jahr Bewährung.
=> oe24 vom 11.3.2023

1. März 2023: 28.000 Strafen wegen Verstößen gegen Maskenpflicht in Wiens Öffis
"Die Maskenpflicht in den Öffis war 1.051 Tage in Kraft. Von April 2020 bis Ende Februar 2023 wurden 28.000 Personen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht abgestraft. ... Die Gesamthöhe der Strafzahlungen belief sich damit auf 1,4 Millionen Euro. ... Eingeführt wurde sie bereits am 14. April 2020, damals galt noch die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz. Seit 15. September 2021 galt durchgängig FFP2-Pflicht. ... Die Öffi-Maskenpflicht war in Wien deutlich länger als in den anderen Bundesländern in Kraft: Außerhalb Wiens fiel diese Maßnahme bereits am 1. Juni 2022 – und damit neun Monate früher. ... "
=> Der Standard vom 1. März 2023

13.1.2022: FPÖ-Antrag auf Rückzahlung aller Corona-Strafen im Nationalrat:
"Generalamnestie der Corona-Strafen: Wiederum einzig die FPÖ forderte in einem Entschließungsantrag eine "Generalamnestie der menschenrechtswidrigen COVID-19-Strafen". Eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren sollen eingestellt, bereits verhängte Strafen nachgesehen und schon bezahlte Strafen rückerstattet werden. ..."
=> heute.at vom 13.1.2022

07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben. 90 Euro werden für keine Maske fällig. ... Quarantäne wiederum fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich...."
Qu.: heute.at vom 7.1.2022

26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes bisher 27.815 Anzeigen erstattet worden. ...  legten mehr als 10.000 Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich. NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020

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