Begründung:
1.
Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.
2.
Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
3. Was bisher alles
bestraft wurde:
4.
Jetzt kommt die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!
5. Was tun?
Anstecken lassen? Strafen lassen?
.....
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe
bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide sind klarerweise Big-Business
für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Aber die Rechtsanwälte
müssen auch etwas Arbeiten dafür, zumindest bei den ersten Fällen
besonders viel. Der Rest geht dann mittels Musterschreiben. Allerdings
ist man ohne Rechtsanwalt und Zeugen der Willkür der Richter voll
ausgesetzt und das kann unglaubliche Ausmaße annehmen.)
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben.
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen,
200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen
nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am
15.2.2022.
.
Möglichkeit 2: Sich Strafen lassen:
Hier kann man dann auswählen zwischen die Strafe bezahlen oder
die Strafe beeinspruchen. Beim Beeinspruchen der Strafe wird nicht jeder
gewinnen, manche aber doch. Die Erfolgreichen
werden letztendlich jede Impfpflicht zu Fall bringen.Das dauert
aber 1 - 2 Jahre. Alle Bürger, die bis dahin die Strafe bereits bezahlt
haben, fallen um und können ihr Geld nicht rückfordern.
Möglichkeit 3: Auswandern:
Ihnen reicht es nun endgültig mit dem korrupten und faschistischen
Staat Österreich. Sie wollen für die korrupte und hirnrissige
Politik in Österreich (von E-Autos, Atomstrom aus Tschechien &
Slowakei, EU-Beiträge in Milliarden Euro Höhe, höchste Parteienförderung
pro Kopf in Europa, Migranten, Impfpflicht & Pharmafirmen, usw.) keine
Steuern mehr zahlen. Sie wandern aus.
Wohin?
Eventuell nach Kroatien oder Spanien oder ganz weg aus Europa.
Wenn Sie am 15. März 2022 keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in
Österreich haben, dann können Sie auch nicht nach dem Impfpflichtgesetz
bestraft werden. D.h. ab 16.3.2022 können
Sie wieder bis zum 14.6.2022 nach Österreich zurückkehren.Dann
das ganze nochmals in Wiederholung...
PS: Jedenfalls sollten Sie darauf achten,
dass Sie einen Nachweis (z.B. Hotelrechnung, Tankrechnungen, Essensrechnungen)
erbringen können, dass Sie auch wirklich im Ausland waren. Am besten
im Ausland anmelden und - falls Sie wieder nach Österreich zurückkehren
- abmelden.
_______________________________________________
Kontakt:
E-mail: info@volksbegehren-oesterreich.at
_______________________________________________
Entscheidungsgründe:
... 4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen
Beschwerde bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am
24.1.2022 am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand
zu anderen Personen eingehalten habe.
Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere
der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten
Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021
verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen
zu dem Vorfall hatte.
Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher
Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt
leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und
der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die
Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der
Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die
gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung
des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht
den Anforderungen des §44a VStG.
Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der
Beschwerdeführer den geforderten Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher bezeichnet.
... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen, zu welchen
der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem
Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren. Daher ist
das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß §45
Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
.
_______________________________________________
Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung
des Problems:
Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend für
ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger zurückgezahlt
werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv senken und die verurteilten
Staatsbürger hätten nicht das Gefühl, vom Staat verfolgt
und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen, dass der
Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde, wenn er die
Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
Niederösterreicher bekommen
die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit
der ÖVP-FPÖ-Koalition seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag
gilt das Arbeitsübereinkommen das besagt, dass Niederösterreicher
die "verfassungswidrigen" COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen. 30
Millionen € stehen für die Rückzahlungen für NÖ
Strafen-Opfer bereit. Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen
8 Bundesländern?
_______________________________________________
23.3.2023: ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in NÖ will
COVID-Strafen rückerstatten:
Die neue ÖVP-FPÖ-Koalition ("Kartell") in Niederösterreich
beschloß auf Druck der FPÖ die Rückzahlung aller verfassungswidrigen
Corona-Strafen.
"1. Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei
Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro
ein, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert und mit
Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen
dotiert wird. ...
2. Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von
Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die
Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen
verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben
worden sind. ..."
S 6. im => ÖVP-FPÖ
Arbeitsübereinkommen NÖ
11.3.2023: Wiener Linien erlassen Maskenstrafe
Christoph Pramhofer, Neos-Klubobmann in Liesing, wurde die 50 €
Maskenstrafe von den Wiener Linien erlassen, jedoch mit einem Jahr Bewährung.
=> oe24
vom 11.3.2023
1. März 2023: 28.000 Strafen wegen Verstößen gegen
Maskenpflicht in Wiens Öffis
"Die Maskenpflicht in den Öffis war 1.051 Tage in Kraft. Von
April 2020 bis Ende Februar 2023 wurden 28.000 Personen wegen Verstößen
gegen die Maskenpflicht abgestraft. ... Die Gesamthöhe der Strafzahlungen
belief sich damit auf 1,4 Millionen Euro. ... Eingeführt wurde sie
bereits am 14. April 2020, damals galt noch die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz.
Seit 15. September 2021 galt durchgängig FFP2-Pflicht. ... Die Öffi-Maskenpflicht
war in Wien deutlich länger als in den anderen Bundesländern
in Kraft: Außerhalb Wiens fiel diese Maßnahme bereits am 1.
Juni 2022 – und damit neun Monate früher. ... "
=> Der
Standard vom 1. März 2023
13.1.2022: FPÖ-Antrag auf Rückzahlung aller Corona-Strafen
im Nationalrat:
"Generalamnestie der Corona-Strafen: Wiederum einzig die FPÖ forderte
in einem Entschließungsantrag eine "Generalamnestie der menschenrechtswidrigen
COVID-19-Strafen". Eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren sollen eingestellt,
bereits verhängte Strafen nachgesehen und schon bezahlte Strafen rückerstattet
werden. ..."
=> heute.at
vom 13.1.2022
07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre
Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung
der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen.
Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen
halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown
für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo
kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen
Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben.
90 Euro werden für keine Maske fällig. ... Quarantäne wiederum
fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde,
wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung
und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig.
Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im
schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen
möglich...."
Qu.: heute.at
vom 7.1.2022
26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise
aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes
bisher 27.815 Anzeigen erstattet worden. ... legten mehr als 10.000
Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich.
NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet
werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas
Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der
stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das
Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof
eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020
_______________________________________________
www.volksbegehren-oesterreich.at / COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren |